SheepOnline

Kontakt

062 956 68 68 / 73

MO      8-16 Uhr
DI-FR  8-12 Uhr

info@sszv.ch

herdebuch@sszv.ch

Moderhinke-Sanierung

Die nächste Untersuchungsperiode dauert vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. März 2027. Die Tierhaltenden sind aufgerufen, sich weiterhin aktiv zu beteiligen, durch konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Veterinärbehörden und Fortführung der Sanierungsmassnahmen.

Merkblatt   (BGK)   Biosicherheit       Moderhinke-Berater 

Schwänze kupieren

Ab 1. Februar 2040 ist das Kupieren von Schwänzen verboten. Bis dahin gilt:

  • Das Kupieren ohne Schmerzausschaltung ist erlaubt bei Lämmern bis sieben Tage alt.
  • Der Eingriff muss mittels Gummiring-Ligatur vorgenommen werden und der Schwanz muss nach dem Kürzen mindestens 15 cm lang sein.
  • Das Kupieren muss von einer fachkundigen Person ausgeführt werden. 

Als fachkundig gelten Personen, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit einem Eingriff aneignen konnten und diesen regelmässig vornehmen. Damit diesen Anforderungen umfassend Rechnung getragen wird, sollen sich Personen, die Schwänze bei Lämmern kürzen wollen, von einer Tierärztin oder einem Tierarzt instruieren lassen.    

Merkblatt BLV mit Praxistipps

Die Schwanzlänge kann reduziert werden

  • durch das Einkreuzen mit verschiedenen kurzschwänzigen nordischen Rassen
  • mittels genotypbasierter Selektionsstrategie.     Fachartikel Forum

Herdenmanagement

Herdenmanagement

Unerwünschte Trächtigkeiten zu verhindern bei Schafen ist nicht immer einfach. Trächtige Tiere zu schlachten ist jedoch nicht nachhaltig und sowohl ein ethisches als auch ein tierschutzrelevantes Problem. Informieren Sie sich hier, wie  unerwünschte Trächtigkeiten verhindert werden können:  Merkblatt

Sabrina von Allmen ist im Rahmen ihrer Bachelorarbeit der Frage nachgegangen, wie das Schlachten trächtiger Schafe in der Schweiz verhindert werden kann.   Zum Interview.pdf

Trächtigkeitsdiagnostik

mit Ultraschallmessungen    Fachartikel.pdf

Studie zur Anwendung und Genauigkeit von Ultraschallmessungen   pdf

Lämmerkastration

Tierhaltende können Lämmer selber kastrieren. Zwingende Voraussetzung dazu ist das Absolvieren eines Kurses. Folgende Institutionen bieten anerkannte Kurse an  Liste

Fachinformationen BLV: Rechtsvorschriften      Unterlagen zum Theoriekurs für Tierhaltende

Kantonale Veterinärämter pdf

Sachkundenachweis

Wer mehr als zehn Schafe halten möchte, muss vorgängig einen Kurs absolvieren. Die Ausbildung zum Erlangen des Sachkundenachweises kann an folgenden Institutionen absolviert werden: Liste

Tiertransporte

Die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) hat unter Mitwirkung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des Bundesamts für Strassen (ASTRA) eine Vollzugshilfe für Tiertransporte erstellt. Vollzugshilfe.pdf

Info & Kontakt

Schweizerischer Schafzuchtverband
Industriestrasse 9, CH-3362 Niederönz

Telefon +41 62 956 68 68

info@sszv.ch