Der Bund stelllt für die Alpsaison 2022 zusätzliche finanzielle Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung. Dazu gehört etwa die Mitfinanzierung von Hilfspersonal, das die Hirtinnen und Hirten beim Umsetzen von Herdenschutzmassnahmen unterstützt. Alpbewirtschafterinnen und -bewirtschafter können bei den kantonalen Fachstellen entsprechende Gesuche einreichen. Die Kantone prüfen die Gesuche und können beim Bund beantragen, dass er 80% der Kosten rückvergütet. Medienmitteilung Bundesamt für Umwelt.pdf