Die erfolgreichen Absolventen:
Armin Zemp LU, Ludovic Reynaud FR, Johnathan Berset FR, Simon Schnyder VS.
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Schüpbach Gesamtrangliste Rassensieger Kollektionen
Am 30. August ist die Blauzungenkrankheit bei zwei Schafen auf einem Landwirtschaftsbetrieb im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn nachgewiesen worden. Es handelt sich um die erste bestätigte Infektion mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in der Schweiz. Das Bundesamt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit BLV bereitet gemeinsam mit den Kantonstierärztinnen und -ärzten die notwendigen Massnahmen vor. In der Schweiz gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr. zur Webseite des BLV
Information zur Krankheit des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer
21., 22. September | Sargans, Interlaken |
28., 29. September | Bulle, Emmen, Gampel |
12. Oktober | Tavannes |
Fabienne und Florian Wyss-Lauener, auf dem Photo mit Tochter Emma, züchten SBS am liebsten von beiden Farbschlägen. jetzt lesen
Wetterbeständige Tafel, 30 x 42 cm gross,
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Der SSZV führt Ultraschallmessungen bei Jungwiddern durch. Ultraschallmessungen des Rückenmuskels liefert wertvolle Hinweise auf das Wachstumspotenzial und den Fleischansatz eines Widders und damit auf die Zuchteignung des Tieres.
Die Messungen werden vorläufig von einer fachkundigen Person der Geschäftsstelle durchgeführt. Der Aufwand wird wie folgt verrechnet: Fr. 1.00/km für den Betriebsbesuch sowie Fr. 10.00/gemessenes Tier. Interessierte Züchterinnen und Züchter melden sich auf der Geschäftsstelle. Tel. 062 956 68 73 Mail
Unerwünschte Trächtigkeiten zu verhindern, ist nicht immer einfach. Schafhalterinnen und -halter sind aufgefordert, trächtige Schafe am Schlachthof zu verhindern. Folgende Massnahmen können dazu beitragen:
Züchterinnen und Züchter, die ihre Tiere gerne freiwillig nach dem zukünftigen Schema der Linearen Beschreibung und Einstufung LBE beurteilen lassen möchten, können sich auf der Geschäftsstelle melden. (Tel. 062 956 68 73)
Die Arbeitsgruppe ist daran interessiert, möglichst viele Tiere beurteilen zu können, weil nur eine grosse Anzahl Daten aussagekräftige Erkenntnisse liefert.
Am 1. Oktober 24 beginnt schweizweit die Bekämpfung der Moderhinke. In den nächsten fünf Jahren werden jeweils zwischen 1. Oktober und 31. März alle Schafhaltungen mittels Tupferproben untersucht. Schafhalterinnen und -halter mit positiven Befunden müssen ihre Herden sanieren. Nach der Sanierung werden erneut Tupferproben untersucht, um den Behandlungserfolg zu überprüfen.
Schafhaltungen mit festgestellter Moderhinke bleiben für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit negativem Resultat vorliegt. Schafhaltungen, die am 31. März 2025 nicht getestet sein werden, werden für den Tierverkehr ebenfalls gesperrt werden.
Die Impfung gegen Moderhinke ist seit dem 1. Juni 2024 verboten.
https://sheeponline.qualitasag.ch/SheepWeb/marketsearch
Angebote können via sheeponline aufgeschaltet werden (kostenlos).
Informationstagung 2024
30. November, 9.30 Uhr in Lupfig AG.
Anschliessend gemeinsames Mittagessen (Kosten zu Lasten der Teilnehmer).
Anmeldung zwingend erforderlich. jetzt anmelden
22. Februar 2025: DV in Boniswil AG