Erhaltungsprämie

Bitte prüfen Sie Ihren Tierbestand sowie die Tierdaten in SheepOnline per 31. Mai auf Korrektheit.

Der SSZV macht Anfang Juni einen Abzug für die Tiere, welche die Anforderungen an die Erhaltungsprämie erfüllen. Für Tiere, die aufgrund fehlerhafter Daten im Abzug nicht enthalten sind, werden keine Prämien ausbezahlt.

Anforderungen für den Bezug von Erhaltungsprämien

Erhaltungsprämie

Beschreiber SSZV

Die erfolgreichen Absolventen des ersten Lehrgangs für Beschreiber (auf dem Photo von links nach rechts): 
Andreas Hänni BE
Armin Zemp LU
Carlo Rizzi GR
Philipp Hutter SG
Rinaldo Imhasly VS

Erhaltungsprämie

Lineare Beschreibung und Einstufung

Züchterinnen und Züchter, die ihre Tiere gerne freiwillig nach dem zukünftigen Schema der Linearen Beschreibung und Einstufung LBE messen lassen möchten, melden sich bitte auf der Geschäftsstelle (Tel. 062 956 68 73).

Die Arbeitsgruppe ist daran interessiert, möglichst viele Tiere beurteilen zu können, weil nur eine grosse Anzahl Daten aussagekräftige Erkenntnisse liefert.

 

Weitere Informationen zu LBE

Blauzungenkrankheit

Die vektorfreie Zeit endete am 31. März 2025. Der Veterinärdienst Schweiz verhängt keine Sperrmassnahmen mehr bei Infektionen mit BTV-3 oder BTV-8.
Jeder Verdacht einer Infektion muss einem Tierarzt oder einer Tierärztin gemeldet werden. Bis zum Vorliegen der Testresultate dürfen keine Tiere verstellt werden.

Tierhaltende können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier Verbilligungen für den verarbreichten Impfstoff erhalten. Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens 31. August 2025 abschliessen. Die Erfassung erfolgt auf der TVD, die Auszahlung im Jahr 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen. Die Rechnung für den Impfstoff muss aufbewahrt werden.

Antworten auf alle wichtigen Fragen 
Technische Weisungen BLV

IAM Frühling 2025 Ranglisten

Spaziergänger informieren

Erhaltungsprämie

Wetterbeständige Tafel, 30 x 42 cm gross,
Fr. 12.00, inkl. Porto und Verpackung.
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Erhaltungsprämie

Züchterporträt

 

René und Esther von Moos halten auf dem Hintereigen-Hof über dem Baldeggersee rund 180 Mutterschafe. Beim Bau des neuen Schafstalls legten sie grossen Wert auf das Tierwohl.  Porträt lesen

 

Weitere Porträts

Interkantonale Ausstellungsmärkte 2025

13., 14. September   Schüpbach
27., 28. September   Bulle, Interlaken, Sargans
04., 05. Oktober        Emmen, Gampel

Bekämpfung der Moderhinke

Zwischen 1. Oktober 2024 und 31. März 2025 sind alle Schafhaltungen mittels Tupferproben untersucht worden. Schafhalterinnen und -halter mit positiven Befunden müssen ihre Herden sanieren und bleiben für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit negativem Resultat vorliegt. Schafhaltungen, die am 31. März 2025 nicht getestet sind, werden für den Tierverkehr ebenfalls gesperrt.       Das Wichtigste in Kürze 

Ansprechpartner            Moderhinke-Berater                Weitere Informationen

Öffentliche Märkte

Der Preisabzug für Schafe aus konventioneller Tierhaltung wird ab Juli 2025 auf 30 Rappen erhöht. Grund dafür ist, dass die Zuteilung dieser Lämmer auf den öffentlichen Märkten schwierig ist.

Seit Anfang Jahr können auch nicht direktzahlungsberechtigte Schafhalter ihre Tiere in den QM-Kanal absetzen. Der SSZV empfiehlt, diese Möglichkeit zu nutzen.  weitere Informationen

Erhaltungsprämie

Termine SSZV 2025

21. - 22. August
Expertenausbildungskurs in der Zentralschweiz

23. August
Wiederholungskurs für die Experten der Kantone
LU, NW, OW, UR, SZ, ZG in der Zentralschweiz

22. November
Informationstagung in Luzern (Suisse Tier)

Ultraschallmessungen

Neue Dienstleistung des SSZV

Der SSZV führt Ultraschallmessungen bei Jungwiddern durch. Ultraschallmessungen des Rückenmuskels liefert wertvolle Hinweise auf das Wachstumspotenzial und den Fleischansatz eines Widders und damit auf die Zuchteignung des Tieres.

Die Messungen werden vorläufig von einer fachkundigen Person der Geschäftsstelle durchgeführt. Der Aufwand wird wie folgt verrechnet: Fr. 1.00/km für den Betriebsbesuch sowie Fr. 10.00/gemessenes Tier. Interessierte Züchterinnen und Züchter melden sich auf der Geschäftsstelle. Tel. 062 956 68 73  Mail 

Marktplatz

Tiere kaufen und verkaufen

https://sheeponline.qualitasag.ch/SheepWeb/marketsearch

Angebote können via sheeponline aufgeschaltet werden (kostenlos).

Einschätztabelle

Erhaltungsprämie

Herdenmanagement

Unerwünschte Trächtigkeiten zu verhindern, ist nicht immer einfach. Schafhalterinnen und -halter sind aufgefordert, trächtige Schafe am Schlachthof zu verhindern. Folgende Massnahmen können dazu beitragen:

  • Kastration der männlichen Lämmer
  • Herdenmanagement
  • Unterdrücken des Zyklus bei Auen
  • Trächtigkeiten diagnostizieren lassen durch die Tierärzteschaft (Ultraschall).

Fachempfehlungen mit Erläuterungen 

Info & Kontakt

Schweizerischer Schafzuchtverband
Industriestrasse 9, CH-3362 Niederönz

Telefon +41 62 956 68 68

info@sszv.ch