Seit 1. Januar 2021 haben nicht korrekt nachgeführte Tiergeschichten finanzielle Abzüge zur Folge. Im Sinne einer Branchenlösung haben sich Produzenten, Handel und Verwerter darauf geeinigt, dass die Schlachtbetriebe den Lieferanten bei fehlerhafter Tiergeschichte 10 Franken belasten. Es lohnt sich also, die Tiergeschichten zu kontrollieren und zu vervollständigen. Bei Fragen: Tel. 0848 222 400, E-Mail info@agatehelpdesk.ch
Nutzen auch Sie die App für die Moderhinkebekämpfung in Ihrem Betrieb und führen Sie das Behandlungsjournal ganz einfach elektronisch.
Die App "Moderhinke" für Apple- und Androidgeräte kann im App-Store kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen unter http://www.moderhinke.ch
Neues Klauenbadmittel wirkt Artikel.pdf
Sanierung voraussichtlich ab 2024
Gemäss einer Information des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen soll der definitive Beginn der Bekämpfung auf das Jahr 2024 festgelegt werden. Der Entscheid über den Beginn der Bekämpfung liegt beim Bundesrat.
SSZV Delegiertenversammlung | Schriftliche Beschlussfassung (19.2.-16.3.2021) |
IAM Frühling 2021 | Die Märkte finden nicht statt. |
Durchführen von Jahresversammlungen
Für Versammlungen von Gesellschaften hält die Covid-19-Verordnung 2 eine Sondervorschrift bereit: Der Veranstalter kann anordnen, dass die Teilnehmenden ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form ausüben können. Zu den Details: pdf
Expertenarbeit zum Film
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