Neue Tierschutzverordnung ab 1. Februar 2025

Ab 1. Februar 2025 gelten neue Anforderungen im Tierschutzbereich. Unter anderem wird das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten.

Es gilt jedoch eine 15-jährige Übergangsfrist, während der das Schwanzkürzen unter gewissen Bedingungen (mind. 15 cm lang, mittels Gumiring) erlaubt bleibt.

Aktuelles aus dem Schafzuchtverband

Themen im Januar-Newsletter:

  • Neue Regelungen für das Schanzkupieren ab 1. Februar 2025
  • Vor- und Nachteile einer Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

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Blauzungenkrankheit

Seit Anfang November verfügt die Tierärzteschaft über Impfstoff. Die Impfung der Tiere gegen BTV-3 erfolgt auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Tierhaltenden. Der SSZV empfiehlt seinen Mitgliedern, im Januar/Februar 2025 alle Schafe zu impfen. Die vektorfreie Zeit dauert gemäss BLV bis voraussichtlich Ende März 2025.

Antworten auf alle wichtigen Fragen

Termine SSZV

 22. Februar 2025: DV in Boniswil AG

 

21. - 23. August 2025: Expertenkurs in der Zentralschweiz

Öffentliche Märkte

Der Preisabzug für Schafe aus konventioneller Tierhaltung wird ab Juli 2025 auf 30 Rappen erhöht. Grund dafür ist, dass die Zuteilung dieser Lämmer auf den öffentlichen Märkten schwierig ist.

Seit Anfang Jahr können auch nicht direktzahlungsberechtigte Schafhalter ihre Tiere in den QM-Kanal absetzen. Der SSZV empfiehlt, diese Möglichkeit zu nutzen.  weitere Informationen

IAM 2025

01., 02. März Balsthal
08., 09. März Münsingen
15., 16. März Sachseln
29. März Zweisimmen
   
13., 14. Sept. Schüpbach
27., 28. Sept. Bulle, Interlaken, Sargans
04., 05. Okt. Emmen, Gampel
11. Okt. Tavannes
Neue Tierschutzverordnung ab 1. Februar 2025

Züchterporträt

Jrena und Bruno Bundi züchten in der Surselva das Weisse Alpenschaf. Sie betreiben für die Sömmerung der Schafe auf ihren Heimweiden einen enormen Aufwand.  Porträt lesen

 

Weitere Porträts

Spaziergänger informieren

Neue Tierschutzverordnung ab 1. Februar 2025

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Lineare Beschreibung und Einstufung LBE

Züchterinnen und Züchter, die ihre Tiere gerne freiwillig nach dem zukünftigen Schema der Linearen Beschreibung und Einstufung LBE messen lassen möchten, melden sich bitte auf der Geschäftsstelle. (Tel. 062 956 68 73)

Die Arbeitsgruppe ist daran interessiert, möglichst viele Tiere beurteilen zu können, weil nur eine grosse Anzahl Daten aussagekräftige Erkenntnisse liefert.

Weitere Informationen zu LBE

Bekämpfung der Moderhinke

Am 1. Oktober 24 hat die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke begonnen. Zwischen 1. Oktober und 31. März werden alle Schafhaltungen mittels Tupferproben untersucht. Schafhalterinnen und -halter mit positiven Befunden müssen ihre Herden sanieren und bleiben für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit negativem Resultat vorliegt. Schafhaltungen, die am 31. März 2025 nicht getestet sein werden, werden für den Tierverkehr ebenfalls gesperrt werden.       Das Wichtigste in Kürze 

Ansprechpartner            Moderhinke-Berater                Weitere Informationen

Marktplatz

Tiere kaufen und verkaufen

https://sheeponline.qualitasag.ch/SheepWeb/marketsearch

Angebote können via sheeponline aufgeschaltet werden (kostenlos).

Einschätztabelle

Ultraschallmessungen

Neue Dienstleistung des SSZV

Der SSZV führt Ultraschallmessungen bei Jungwiddern durch. Ultraschallmessungen des Rückenmuskels liefert wertvolle Hinweise auf das Wachstumspotenzial und den Fleischansatz eines Widders und damit auf die Zuchteignung des Tieres.

Die Messungen werden vorläufig von einer fachkundigen Person der Geschäftsstelle durchgeführt. Der Aufwand wird wie folgt verrechnet: Fr. 1.00/km für den Betriebsbesuch sowie Fr. 10.00/gemessenes Tier. Interessierte Züchterinnen und Züchter melden sich auf der Geschäftsstelle. Tel. 062 956 68 73  Mail 

Neue Tierschutzverordnung ab 1. Februar 2025

Herdenmanagement

Unerwünschte Trächtigkeiten zu verhindern, ist nicht immer einfach. Schafhalterinnen und -halter sind aufgefordert, trächtige Schafe am Schlachthof zu verhindern. Folgende Massnahmen können dazu beitragen:

  • Kastration der männlichen Lämmer
  • Herdenmanagement
  • Unterdrücken des Zyklus bei Auen
  • Trächtigkeiten diagnostizieren lassen durch die Tierärzteschaft (Ultraschall).

Fachempfehlungen mit Erläuterungen 

Info & Kontakt

Schweizerischer Schafzuchtverband
Industriestrasse 9, CH-3362 Niederönz

Telefon +41 62 956 68 68

info@sszv.ch