Blauzungenkrankheit

Der Veterinärdienst Schweiz verhängt keine Sperrmassnahmen mehr bei Infektionen mit BTV-3 oder BTV-8. Jeder Verdacht einer Infektion muss einem Tierarzt oder einer Tierärztin gemeldet werden. Bis zum Vorliegen der Testresultate dürfen keine Tiere verstellt werden.

Tierhaltende können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten. Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens 31. August 2025 abschliessen. Die Erfassung erfolgt auf der TVD, die Auszahlung im Jahr 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen. Die Rechnung für den Impfstoff muss aufbewahrt werden.

Antworten auf alle wichtigen Fragen 
Technische Weisungen BLV

Der Geschäftsführer geht in Pension

Nach knapp 20 Jahren engagierter Tätigkeit für den Schweizerischen Schafzuchtverband (SSZV), davon 7 Jahre als Geschäftsführer, hat sich Christian Aeschlimann entschieden, per Ende Februar 2026 in den vorzeitigen Ruhestand zu treten.  

Der Vorstand bedauert das vorzeitige Ausscheiden und spricht Christian Aeschlimann gleichzeitig weiterhin sein volles Vertrauen aus. Christian Aeschlimann wird dem Verband bis zum Zeitpunkt der geordneten Übergabe an einen Nachfolger / eine Nachfolgerin uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Die zeitgerechte Regelung der Nachfolge ist Aufgabe des Vorstandes. Stelleninserat

Christian Aeschlimann hat den Verband über viele Jahre mit grossem Fachwissen, Weitsicht und persönlichem Engagement geprägt. Unter seiner Führung wurden wichtige Weichen für die Weiterentwicklung der Schafzucht in der Schweiz gestellt, sei es im Bereich der Zucht, in der Digitalisierung von Prozessen oder in der Interessensvertretung der Branche gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.

Der Vorstand des SSZV dankt Christian Aeschlimann bereits heute für seinen unermüdlichen Einsatz und seine grosse Loyalität gegenüber dem Verband, den Züchterinnen und Züchtern sowie der Schweizer Schafhaltung insgesamt.

Aktuelles aus dem Schafzuchtverband

Themen im Juni-Newsletter:

  • Vorstand genehmigt Reglement LBE
  • Zwei Züchter sanktioniert

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Spaziergänger informieren

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Züchterporträt

Rafael Ittig züchtet seit rund 20 Jahren Schafe der Rasse Nolana Schweiz. Aktuell hält der pensionierte Lehrer aus dem Wallis rund 130 Mutterschafe.

 

Zum Porträt

 

 

Weitere Porträts

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Termine SSZV 2025

21. - 22. August
Expertenausbildungskurs in Cham, LBBZ Schluechthof

22. August
Ausbildungstag Beschreiber LBE, LBBZ Schluechthof
Wiederholungskurs für die Mitglieder der Oberjury in Cham, LBBZ Schluechthof

23. August
Wiederholungskurs für die Experten der Kantone
LU, NW, OW, UR, SZ, ZG in Cham, LBBZ Schluechthof

22. November
Informationstagung in Luzern (Suisse Tier).
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Mit Gratiseintritt für die Messe.

Tiere jetzt messen lassen

Züchterinnen und Züchter, die ihre Tiere gerne freiwillig nach dem zukünftigen Schema der Linearen Beschreibung und Einstufung LBE messen lassen möchten, melden sich bitte auf der Geschäftsstelle (Tel. 062 956 68 73).

Die Arbeitsgruppe ist daran interessiert, möglichst viele Tiere beurteilen zu können, weil nur eine grosse Anzahl Daten aussagekräftige Erkenntnisse liefert.

Weitere Informationen zu LBE

Einschätztabelle

Marktplatz

Tiere kaufen und verkaufen

https://sheeponline.qualitasag.ch/SheepWeb/marketsearch

Angebote können via sheeponline aufgeschaltet werden (kostenlos).

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Interkantonale Ausstellungsmärkte

 

13., 14. September   Schüpbach
27., 28. September   Interlaken, Sargans
04., 05. Oktober        Emmen, Gampel
11. Oktober               Tavannes

Bulle wird nicht durchgeführt.

Öffentliche Märkte

Der Preisabzug für Schafe aus konventioneller Tierhaltung wird ab Juli 2025 auf 30 Rappen erhöht. Grund dafür ist, dass die Zuteilung dieser Lämmer auf den öffentlichen Märkten schwierig ist.

Seit Anfang Jahr können auch nicht direktzahlungsberechtigte Schafhalter ihre Tiere in den QM-Kanal absetzen. Der SSZV empfiehlt, diese Möglichkeit zu nutzen.  weitere Informationen

Bekämpfung der Moderhinke

Zwischen 1. Oktober 2024 und 31. März 2025 sind alle 12'432 Schafhaltungen in der Schweiz mittels Tupferproben untersucht worden. Von 2'250 positiven Betrieben haben 828 ihre Herden bereits saniert (Stand Ende April 2025). 

Zur Sicherung der erzielten Fortschritte und zur Vermeidung einer erneuten Infektion mit der Moderhinke sind sämtliche Massnahmen im Bereich der Biosicherheit sowie die Vorschriften zum Tierverkehr konsequent einzuhalten. 

Die nächste Untersuchungsperiode dauert vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026. 

Ultraschallmessungen

Neue Dienstleistung des SSZV

Der SSZV führt Ultraschallmessungen bei Jungwiddern durch. Ultraschallmessungen des Rückenmuskels liefert wertvolle Hinweise auf das Wachstumspotenzial und den Fleischansatz eines Widders und damit auf die Zuchteignung des Tieres.

Die Messungen werden vorläufig von einer fachkundigen Person der Geschäftsstelle durchgeführt. Der Aufwand wird wie folgt verrechnet: Fr. 1.00/km für den Betriebsbesuch sowie Fr. 10.00/gemessenes Tier. Interessierte Züchterinnen und Züchter melden sich auf der Geschäftsstelle. Tel. 062 956 68 73  Mail 

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Herdenmanagement

Unerwünschte Trächtigkeiten zu verhindern, ist nicht immer einfach. Schafhalterinnen und -halter sind aufgefordert, trächtige Schafe am Schlachthof zu verhindern. Folgende Massnahmen können dazu beitragen:

  • Kastration der männlichen Lämmer
  • Herdenmanagement
  • Unterdrücken des Zyklus bei Auen
  • Trächtigkeiten diagnostizieren lassen durch die Tierärzteschaft (Ultraschall).

Fachempfehlungen mit Erläuterungen 

Info & Kontakt

Schweizerischer Schafzuchtverband
Industriestrasse 9, CH-3362 Niederönz

Telefon +41 62 956 68 68

info@sszv.ch