Der Talbetrieb meldet einen Abgang unter Angabe des Grundes (Vorübergehender Abgang), der Sömmerungsbetrieb einen Zugang.
Standardmässig werden aufgrund der Abgangsmeldung die beiden Attribute "Stammbetrieb" und "Zuchtorganisation" leer gelassen.
Die Sömmerungsbetriebe sollen bei der Zugangsmeldung den Stammbetrieb der gesömmerten Tiere nicht ändern.







