Ab 1. Februar 2025 gelten neue Anforderungen im Tierschutzbereich. Unter anderem wird das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten.
Es gilt jedoch eine 15-jährige Übergangsfrist, während der das Schwanzkürzen unter gewissen Bedingungen (mind. 15 cm lang, mittels Gumiring) erlaubt bleibt.